Entfernen Sie bitte das Unfallbuch und ersetzen Sie dieses durch einen Unfall-Meldeblock. Dieser wird von der DGUV(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) angeboten. Auch ein abrufbares Musterformular zum Ausdrucken auf dem Firmenportal wäre eine Möglichkeit. Wer den Unfallbericht ausfüllt, ist nicht vorgeschrieben. Dies kann von der Person, die die Erste-Hilfe leistet sein oder vom Unfallopfer selbst.
Wichtig ist, dass das Meldeblatt zugriffsgeschützt aufbewahrt wird. Bitte legen Sie eine Verantwortliche Person in ihrem Unternehmen fest, die diese Meldeberichte verwaltet (z.B. Personalabteilung, betriebliche Ersthelfer). Sollten Sie ein Einwurfkasten in Betracht ziehen, ist dieser regelmäßig zu leeren und muss verschlossen sein.
Bitte denken Sie daran, dass dem Unfallopfer eine Kopie der Unfallmeldung zusteht. Die Aufbewahrungsfrist liegt bei 5 Jahren, danach muss die Dokumentation gelöscht bzw. vernichtet werden.
Auch müssen Sie obiges Vorgehen in einem Verfahrensverzeichnis DSGVO-konform dokumentieren!